Rundfunkbeitrag: Datenabgleich in Bayern nicht verfassungswidrig
Der Bayerische Gerichtshof gab dem Eilantrag von Ermano Geuer zum neuen Rundfunkbeitrag nicht statt. Der Datenabgleich sei verfassungsgemäß, so die Richter.
Der Bayerische Gerichtshof gab dem Eilantrag von Ermano Geuer zum neuen Rundfunkbeitrag nicht statt. Der Datenabgleich sei verfassungsgemäß, so die Richter.
Anna Terschüren arbeitet beim NDR und schrieb nebenberuflich an ihrer Dissertation. Darin kam sie zu vernichtenden Ergebnissen beim Rundfunkbeitrag.
Der Streit um den Rundfunkbeitrag reißt nicht ab. Nachdem die Stadt Köln die Beitragszahlungen aussetzte, scheint eine Einigung mit dem WDR zwar in Sicht. Zahlreiche Unternehmen sehen sich trotzdem einer enormen Zusatzbelastung gegenüber.